IGeL / Untersuchungen auf Wunsch
Nachfolgend Informationen bzgl. Wunschuntersuchungen.
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen – (IGeL)?
Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können, dürfen auf Ihren Wunsch erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für diese Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diesen Leistungen die Bezeichnung individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gegeben und sie wie folgt definiert: IGeL-Leistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind.
Was Sie bei der Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen beachten sollten:
Wünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierenden Leistungen, so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in Rechnung stellen. Sie schließen mit der Ärztin / dem Arzt einen Vertrag über diese ergänzenden Leistungen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf von der oder dem Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse eine Vergütung jedoch nur fordern, wenn für diese Leistungen vorher die schriftliche Zustimmung der Versicherten /des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
Die Kosten der jeweiligen Leistungen sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt.
Lassen Sie sich vor Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen kostenlos beraten!